Kostbares erhalten Wandmalereien in den Pavillons

Besucherordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,

das Ensemble Schloss & Park Pillnitz ist ein Denkmal der Bau- und Gartenkunst.

Um die Anlage auch künftigen Besuchern zu bewahren, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Der Schlosspark ist täglich von 6:00 Uhr bis zum Einbruch der Dämmerung geöffnet. Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für ihre Kinder.

Besuchern ist es grundsätzlich nicht gestattet:

  • die Wege zu verlassen und die Grünflächen zu betreten,
  • in den Schlosspark Fahrräder mitzunehmen,
  • die Wege außer mit Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren zu befahren,
  • die Anlagen, Bauwerke, andere Parkeinrichtungen und Pflanzen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder zu verunreinigen,
  • Hunde frei oder an der langen Leine laufen zu lassen,
  • in Gewässern oder Brunnen zu baden,
  • ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers zu musizieren oder Tonwiedergabegeräte zu betreiben,
  • ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Handel, Werbung, Sammlungen oder Sondernutzungen jeglicher Art und Form zu betreiben,
  • offenes Feuer zu gebrauchen, insbesondere zu grillen, oder ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Feuerwerk zu zünden,
  • zu zelten oder zu nächtigen,
  • Eisflächen zu betreten,
  • ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers für kommerzielle Zwecke zu fotografieren oder zu filmen,
  • funkgesteuerte Fluggeräte (Drohnen, Octocopter, Multicopter, usw.) zu starten, zu landen oder Schloss & Park Pillnitz überfliegen zu lassen.

Wer gegen die Besucherordnung verstoßt, kann aus Schloss & Park Pillnitz verwiesen oder mit einem Verbot belegt werden, die Parkanlage künftig zu betreten. Ein Missbrauch der Anlage wird rechtlich verfolgt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Wir bitten im Interesse aller Besucher, den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schloss & Park Pillnitz bzw. deren beauftragten Personen Folge zu leisten und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.